Stiftung Siebenbürgische Bibliothek, Schloss Horneck, 74831 Gundelsheim am Neckar, info@stiftung-siebenbuergische-bibliothek.de 06269 / 42150

Zuwendungsregelungen

(Hier können Sie die Stiftungsbroschüre mit den wichtigsten Informationen herunterladen → Broschüre)

Die Stiftung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt einen genügend großen Kapitalstock aufzubauen, um mit dessen Erträgen auch beim Ausfall aller Förderungen durch die Öffentliche Hand die Funktion des Siebenbürgen-Instituts an der Universität Heidelberg in Gundelsheim mit seiner Siebenbürgischen Bibliothek, dem Archiv und der wissenschaftlichen Arbeit gewährleisten zu können. Das ist nur durch Kapitalzuflüsse von außen möglich, weil die Kapitalerträge weitgehend für den Stiftungszweck verwendet werden müssen. Die Stiftung ist somit auf die Hilfe von Gleichgesinnten angewiesen, die vom Sinn des Stiftungszwecks überzeugt sind und sich am Aufbau des Kapitalstocks beteiligen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, zusammengefasst unter der Bezeichnung Zuwendungen.

Der Stiftung wurde die Gemeinnützigkeit zuerkannt, folglich können alle Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Grundsätzlich fließen alle Kapitalzuflüsse in den Kapitalstock, auch kleinere Beträge, die im allgemeinen Sprachgebrauch meistens als Spenden bezeichnet werden. Dieser Ausdruck wird aus Gründen der Verständlichkeit auch von der Stiftung verwendet. Steuerlich sind alle Übertragungen an die Stiftung Zuwendungen die durch eine Zuwendungsbescheinigung bestätigt werden, sofern eine benötigt wird. Aus Gründen der Vereinfachung verlangen die Finanzämter in den allermeisten Fällen für Einzelspenden bis zu € 200,- keine Zuwendungsbescheinigung, sondern akzeptieren die Kontoauszüge, auf denen die Überweisung belegt ist.

Zuwendungsbescheinigungen stellt die Stiftung von sich aus jedoch schon ab einem Betrag von € 100,- aus, vorausgesetzt sie kennt die überweisende Person oder Organisation und deren Anschrift. Beträge unter € 100,- werden nur auf besonderen Antrag bescheinigt.

Einige konkrete Möglichkeiten, der Stiftung beim Aufbau des Kapitalstocks zu helfen:

•   spontane Überweisungen

•   periodische Überweisungen oder Daueraufträge

• Spendenaufrufe anlässlich gesellschaftlicher Ereignisse wie Jubiläen, Geburtstagen, Familienzusammenkünften, Klassentreffen, sonstigen Feierlichkeiten, Tagungen, Trauerfällen, etc.

•   Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Wertsachen, Immobilien, etc.

•   Testamente

•   Vermächtnisse und Legate

•   Gewährung von zinslosen Darlehen, deren Erträge dem Stiftungszweck zugute kommen

Aus Gründen der Transparenz und der Akzeptanz in der Öffentlichkeit werden periodisch alle Spender namentlich und mit den überwiesenen Beträgen veröffentlicht.  Das geschieht in der vom Siebenbürgen-Institut herausgegebenen Publikation Mitteilungen aus dem Siebenbürgen-Institut. Ausnahmen müssen beantragt werden.

Die Zuwendungen werden in den Büchern der Stiftung für jede einzelne Person, Familie oder Organisation chronologisch erfasst und kumuliert.  Sobald die Summe der Zuwendungen den Betrag von € 1.000,- erreicht oder überschreitet, wird der Spender/die Familie/die Organisation in die Stiftertafel eingetragen, die sich zur öffentlichen Einsichtnahme in der Siebenbürgischen Bibliothek auf Schloss Horneck in Gundelsheim befindet. Bei Zuwendungen von € 1.000,- oder mehr erfolgt der Eintrag sofort. Nach einem Eintrag in die Stiftertafel beginnt die Aufrechnung der eingegangenen Beträge von neuem, so dass es für einen Spender zu mehreren Einträgen kommen kann. Ab einer Gesamtsumme von € 10.000,- auf dem persönlichen Konto bei der Stiftung, stellt diese dem Spender eine Urkunde für besondere Verdienste beim Aufbau der Stiftung aus. Die Belegexemplare der Urkunden sind ebenfalls in der Siebenbürgischen Bibliothek einzusehen. Sowohl der Eintrag in die Stiftertafel als auch die Erstellung der Urkunde kann auf Antrag unter „Anonymus“ erfolgen.

Ebenfalls an eine Spendensumme von mindestens € 10.000,- gekoppelt ist die Möglichkeit eine namensgebundene unselbstständige Unterstiftung einzurichten. Die Einrichtung der Unterstiftung wird der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Alle späteren Zuwendungen der Stifter werden in der Unterstiftung verbucht und jährlich bilanziert. Andere Personen, z.B. Familienmitglieder oder Sympathisanten, können ebenfalls ihre Zuwendungen in die Unterstiftung buchen lassen. In der Vermögensaufstellung der Stiftung werden die Unterstiftungen getrennt als Teil des Gesamtvermögens der Stiftung aufgeführt.

Sowohl die Veröffentlichung der Einrichtung der Unterstiftung als auch deren getrennte Aufführung in der Vermögensaufstellung sind für beide Seiten von Vorteil. Die Stifter werben mit ihrem guten Namen offen für die Unterstützung des Stiftungszweckes (der Gewährleistung einer dauerhaften Zugänglichkeit und professionellen Sicherung der Zeugnisse der Geschichte und Kultur Siebenbürgens) und ermutigen dadurch auch andere Personen zu diesem Schritt. Durch die getrennte Aufführung der Unterstiftung in der Vermögensaufstellung, möchte die Stiftung den besonderen Einsatz der Stifter würdigen und über Jahrzehnte die Erinnerung an sie wach halten.

Hier können Sie die Stiftungsbroschüre mit den wichtigsten Informationen herunterladen → Broschüre