Die sichere Aufbewahrung wertvoller Güter bedarf immer eines gewissen Aufwandes, besonders dann, wenn diese Güter durch Umwelteinflüsse und Nutzer beschädigt werden können. Das ist bei den Beständen unserer „Nationalbibliothek“ der Fall. Aus diesem Grund ist der Einsatz von Fachpersonal eine absolute Notwendigkeit. Darüber hinaus sind die Verwaltungs-, Miet- und Nebenkosten sicherzustellen. Dieses kann die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek noch nicht vollständig tun. Bei den Personal-, Miet- und Nebenkosten bestehen noch große Lücken.
Neben den etwa tausend Spendern, die sich mit kleineren und größeren, einmaligen und mehrmaligen Beträgen am Aufbau des Stiftungsvermögens beteiligen, haben auch die Unterstiftungen einen etwa gleich großen Anteil daran. Derzeit bestehen folgende zwölf Unterstiftungen: Dr. Ortrud u. Dipl.-Ing. Gerhardt Graeser; Dr. Roswitha u. Martin Guist; Elfriede u. Balduin Herter; Ute Sieglinde Hien; Gerlinde u. Harro Hubbes, Dagmar Heuchert; Dipl.-Ing. Alfred Kasper, Sächsisch Reen, u. Frau Marga, Freiberg/Sachsen; Meta u. Ingo Phleps; Heide Roth; Studium Transylvanicum; Hildegard u. Günter Volkmer; Hedwig Waadt, geb. König; Johanna u. Dr. Arnold Weingärtner.
Die Gründer dieser Unterstiftungen wollen mit ihrem guten Namen und den gestifteten Beträgen (Minimum 10.000,- Euro) für den Erfolg der Stiftung und für die Gründung zusätzlicher Unterstiftungen werben, weil sie davon überzeugt sind, dass die in Gundelsheim aufbewahrten Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur für den Bestand und die Zukunft unserer Gemeinschaft äußerst wichtig sind.
Einige der Unterstiftungen haben eine Schenkung, ein Vermächtnis oder ein Testament als Grundlage. In diesem Zusammenhang ist es für potentielle Erblasser wichtig, ihre Verfügungen eindeutig zu formulieren, besonders wenn es mehrere Erben oder Bedachte gibt. Der Wille der Erblasser muss eindeutig erkennbar sein, um nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und um die Bedachten eindeutig identifizieren zu können. Von diesen drei Möglichkeiten ist für die Stiftung eine Schenkung am günstigsten. Zum einen fallen keine Behördengänge und Kosten an, zum anderen kann das Kapital schneller für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Für den Schenkenden besteht der Vorteil darin, dass der geschenkte Betrag, verteilt über mehrere Jahre, von der Einkommenssteuer absetzbar ist, und dass er seine gute Tat schneller vollbringen kann.
Die Stiftung ist eine Institution, die im Prinzip für die Ewigkeit Bestand haben soll. Das kann sie aber nur, wenn ihr Vermögen groß genug ist, um mit dessen Erträgen den Stiftungszweck auf Dauer zu erfüllen. Zurzeit ist das noch nicht möglich. Deshalb wäre es für die Vollendung des Vermögensaufbaus besonders wünschenswert, dass sich weitere Personen entschließen, die Stiftung zu bedenken und/oder eine Unterstiftung zu vereinbaren. So würde durch diese gute Tat auch das Andenken an sie über lange Zeit und in Ehren aufrecht gehalten. Mit einem genügend großen Vermögen könnte die Stiftung in Zukunft außer Siebenbürgen-Institut mit Bibliothek und Archiv auch zusätzliche Projekte unserer Gemeinschaft auf Dauer unterstützen. Stiftung hat Zukunft.
Sollte jemand daran denken die Stiftung testamentarisch zu bedenken, kann er den abkömmlichen Teil seiner Ersparnisse der Stiftung vorab schon übertragen oder als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen. Solche Darlehen eignen sind auch für Personen, die auf die Zinsen ihrer Ersparnisse zugunsten der Stiftung verzichten können (Helfen mit Geld-zurück-Garantie). Die Darlehensbeträge sind sicher angelegt. Der Stiftung ist es vom Gesetz her verboten ihr Vermögen anzutasten. Diskretion wird gewahrt, Namen und Beträge der Vertragspartner werden nicht veröffentlicht.
Fragen zu diesen Themen beantworte ich gerne, im persönlichen Gespräch, per Telefon (06071/36114) oder per E-Mail (hatto.scheiner@t-online.de).
Hatto Scheiner, März 2017
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Zuletzt aktualisiert: 1. März 2021 von admin
Die Stiftung, ein solides Fundament für unsere „Bücherburg“ – Bericht 2017
Die sichere Aufbewahrung wertvoller Güter bedarf immer eines gewissen Aufwandes, besonders dann, wenn diese Güter durch Umwelteinflüsse und Nutzer beschädigt werden können. Das ist bei den Beständen unserer „Nationalbibliothek“ der Fall. Aus diesem Grund ist der Einsatz von Fachpersonal eine absolute Notwendigkeit. Darüber hinaus sind die Verwaltungs-, Miet- und Nebenkosten sicherzustellen. Dieses kann die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek noch nicht vollständig tun. Bei den Personal-, Miet- und Nebenkosten bestehen noch große Lücken.
Neben den etwa tausend Spendern, die sich mit kleineren und größeren, einmaligen und mehrmaligen Beträgen am Aufbau des Stiftungsvermögens beteiligen, haben auch die Unterstiftungen einen etwa gleich großen Anteil daran. Derzeit bestehen folgende zwölf Unterstiftungen: Dr. Ortrud u. Dipl.-Ing. Gerhardt Graeser; Dr. Roswitha u. Martin Guist; Elfriede u. Balduin Herter; Ute Sieglinde Hien; Gerlinde u. Harro Hubbes, Dagmar Heuchert; Dipl.-Ing. Alfred Kasper, Sächsisch Reen, u. Frau Marga, Freiberg/Sachsen; Meta u. Ingo Phleps; Heide Roth; Studium Transylvanicum; Hildegard u. Günter Volkmer; Hedwig Waadt, geb. König; Johanna u. Dr. Arnold Weingärtner.
Die Gründer dieser Unterstiftungen wollen mit ihrem guten Namen und den gestifteten Beträgen (Minimum 10.000,- Euro) für den Erfolg der Stiftung und für die Gründung zusätzlicher Unterstiftungen werben, weil sie davon überzeugt sind, dass die in Gundelsheim aufbewahrten Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur für den Bestand und die Zukunft unserer Gemeinschaft äußerst wichtig sind.
Einige der Unterstiftungen haben eine Schenkung, ein Vermächtnis oder ein Testament als Grundlage. In diesem Zusammenhang ist es für potentielle Erblasser wichtig, ihre Verfügungen eindeutig zu formulieren, besonders wenn es mehrere Erben oder Bedachte gibt. Der Wille der Erblasser muss eindeutig erkennbar sein, um nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und um die Bedachten eindeutig identifizieren zu können. Von diesen drei Möglichkeiten ist für die Stiftung eine Schenkung am günstigsten. Zum einen fallen keine Behördengänge und Kosten an, zum anderen kann das Kapital schneller für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Für den Schenkenden besteht der Vorteil darin, dass der geschenkte Betrag, verteilt über mehrere Jahre, von der Einkommenssteuer absetzbar ist, und dass er seine gute Tat schneller vollbringen kann.
Die Stiftung ist eine Institution, die im Prinzip für die Ewigkeit Bestand haben soll. Das kann sie aber nur, wenn ihr Vermögen groß genug ist, um mit dessen Erträgen den Stiftungszweck auf Dauer zu erfüllen. Zurzeit ist das noch nicht möglich. Deshalb wäre es für die Vollendung des Vermögensaufbaus besonders wünschenswert, dass sich weitere Personen entschließen, die Stiftung zu bedenken und/oder eine Unterstiftung zu vereinbaren. So würde durch diese gute Tat auch das Andenken an sie über lange Zeit und in Ehren aufrecht gehalten. Mit einem genügend großen Vermögen könnte die Stiftung in Zukunft außer Siebenbürgen-Institut mit Bibliothek und Archiv auch zusätzliche Projekte unserer Gemeinschaft auf Dauer unterstützen. Stiftung hat Zukunft.
Sollte jemand daran denken die Stiftung testamentarisch zu bedenken, kann er den abkömmlichen Teil seiner Ersparnisse der Stiftung vorab schon übertragen oder als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen. Solche Darlehen eignen sind auch für Personen, die auf die Zinsen ihrer Ersparnisse zugunsten der Stiftung verzichten können (Helfen mit Geld-zurück-Garantie). Die Darlehensbeträge sind sicher angelegt. Der Stiftung ist es vom Gesetz her verboten ihr Vermögen anzutasten. Diskretion wird gewahrt, Namen und Beträge der Vertragspartner werden nicht veröffentlicht.
Fragen zu diesen Themen beantworte ich gerne, im persönlichen Gespräch, per Telefon (06071/36114) oder per E-Mail (hatto.scheiner@t-online.de).
Hatto Scheiner, März 2017
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